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Biometrisches Passbild

Ein Passbild ist biometrisch, wenn es bestimmte Anforderungen erfüllt, die zur erleichterten Gesichtserkennung anhand des Bildes beitragen. Übliche Anforderungen sind:

frontale Aufnahme
festgelegte Position des Kopfes im Bild
strukturloser Hintergrund (z. B. weiss)
neutraler Gesichtsausdruck
gute Ausleuchtung ohne Reflexionen und Schatten auf Gesicht und Hintergrund
Ob ein Passbild biometrisch ist, hat nichts damit zu tun, ob die Speicherung auf dem Pass elektronisch erfolgt.

  • Die Passfotogrösse beträgt 35 × 45mm , 50 x 50mm , 50 x 70mm
  • 5 mm Abstand vom oberen Rand.
  • Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 29 mm, höchstens 34 mm.
  • Bei einer Person mit voluminösem Haar darf die Gesichtshöhe von 29 mm nicht unterschritten werden. Es ist wichtiger, das Gesicht in der richtigen Grösse abzubilden als die vollständige Frisur (die Haare dürfen ausnahmsweise den Rand überschreiten).
  • Bei Kindern unter elf Jahren muss die Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 23 mm betragen.
  • Person muss gerade vor der Kamera sitzen (Schultern gerade) und direkt in die Kamera blicken (Frontalaufnahme).
  • Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt).
  • Nase auf der gekennzeichneten Vertikal-Mittellinie der Schablone.
  • Beide Augen müssen offen, auf gleicher Höhe und deutlich sichtbar sein (auch bei Brillenträgern).
  • Gesichtsausdruck neutral, Mund geschlossen.
  • Keine Hand und kein Gegenstand (z. B. Pfeife) im Gesicht.
  • Auch bei Kindern darf weder eine andere Person noch ein Gegenstand auf dem Bild ersichtlich sein.
  • Augen dürfen nicht durch Brillengestelle verdeckt werden.
  • Keine Spiegelung der Brillengläser.
  • Keine getönten Gläser oder Sonnenbrille.
  • Bei Sehbehinderten sind verdunkelte Brillengläser gestattet.
  • Hintergrund einfarbig, einheitlich und neutral, keine Schatten.
  • Klare Trennung zwischen Hintergrund und Kopf.
  • Bild muss scharf und kontrastreich sein.
  • Ausleuchtung gleichmäßig (keine Schatten im Gesicht).
  • Natürliche Hauttöne.
  • Keine Spiegelung auf der Haut (hot spots) und keine roten Augen.
  • Grundsätzlich nicht erlaubt. Kein Stirn- oder augenfälliges Haarband oder auf den Kopf geschobene Brille etc.,
  • Ausnahmen sind nur aus nachgewiesenen medizinischen oder religiösen Gründen gestattet (bei Ordensfrauen oder Personen, die einer Glaubensgemeinschaft angehören, die das Tragen einer Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit vorschreibt). In diesem Fall gilt: Das Gesicht muss mindestens von der unteren Kinnkante bis zum Haaransatz erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.